Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Diese Website soll WCAG 2.2 auf Stufe AA erfüllen und erfüllt sie derzeit teilweise. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für sie nicht, weil hier keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Diese Erklärung ist also freiwillig. Jede Seite wird in beiden Sprachen automatisch geprüft, die bekannten Einschränkungen stehen unten, und jede Barriere können Sie mir über die Kontaktdaten im Impressum melden.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für pushingpixels.at auf Deutsch und Englisch, einschließlich der Case Studies und ihrer interaktiven Demos.
2. Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025. Bei Websites erfasst es Dienstleistungen, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, etwa Shops und Buchungen. Diese Website stellt meine Leistungen vor und nimmt Anfragen entgegen. Ein Vertrag wird hier nicht geschlossen. Ich veröffentliche diese Erklärung trotzdem, im Aufbau, den ich auch Kunden empfehle.
3. Maßstab
Ziel sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA. Das schließt WCAG 2.1 AA ein, die Stufe, auf die sich die harmonisierte Norm EN 301 549 heute bezieht.
4. Stand und Prüfung
Stand: teilweise konform. Letzte Prüfung: 21. September 2026.
- Eine automatische Prüfung mit axe-core testet jede Seite in beiden Sprachen in Desktop- und Handybreite, gegen die Regeln von WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 auf den Stufen A und AA. Sie läuft automatisch bei jedem Build, und eine neue Version kommt erst auf den Testserver, wenn sie besteht. Das Ergebnis der letzten Prüfung ist öffentlich: Prüfbericht, auch verlinkt im Site-Health-Panel in der Fußzeile.
- Automatische Tests finden nur einen Teil aller Barrieren. Was sie nicht beurteilen können, etwa ob eine Beschreibung Sinn ergibt, braucht einen Menschen. Die Einschränkungen unten stammen aus solchen manuellen Prüfungen.
5. Was umgesetzt ist
- Ein Link, der direkt zum Inhalt springt, als erstes Element jeder Seite.
- Ein sichtbarer Fokusrahmen an Links, Buttons, Formularfeldern und scrollbaren Bereichen.
- Textkontrast von mindestens 4,5:1, auch bei den kleinen Beschriftungen in den Demos.
- Animationen folgen der Systemeinstellung für reduzierte Bewegung: Inhalte erscheinen sofort, und die Demos starten nicht von selbst.
- Die Sprache ist auf jeder Seite gesetzt, damit Screenreader richtig aussprechen.
- Die interaktiven Demos verwenden echte Buttons und Formularelemente und melden ihr Ergebnis in einer Textzusammenfassung, die Screenreader vorlesen.
6. Bekannte Einschränkungen
- Das Kontaktformular ist durch Cloudflare Turnstile geschützt. Das läuft meist unsichtbar. Verlangt es eine Prüfung, liegt deren Barrierefreiheit bei Cloudflare. E-Mail und Telefon im Impressum funktionieren ohne.
- Das Demo in der Case Study zur PDF-Erzeugung zeigt eine verkleinerte A4-Seite. Ihr Text ist bewusst winzig. Der eingegebene Titel und die errechnete Schriftgröße stehen zusätzlich als normaler Text neben der Seite.
- Einige Demos zeigen Tabellen und Diagramme mit vielen Werten. Sie sind per Tastatur bedienbar, mit einem Screenreader aber unter Umständen mühsamer zu verfolgen als der Text rundherum, der dasselbe Ergebnis beschreibt.
7. Rückmeldung
Stoßen Sie auf dieser Website auf eine Barriere, sagen Sie es mir bitte per E-Mail oder Telefon (siehe Impressum) oder über das Kontaktformular. Nennen Sie die Seite und was nicht funktioniert hat. Ich behebe es oder schicke Ihnen den Inhalt in anderer Form.
8. Schlichtung
Fühlen Sie sich wegen einer Barriere diskriminiert, können Sie beim Sozialministeriumservice ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beantragen.