Zuletzt aktualisiert am 7. März 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln alle Dienstleistungen von Pushing Pixels — Daniel Kurdoghlian, einschließlich Webentwicklung, DevOps, Hosting, Wartung und Beratung. Mit der Beauftragung meiner Dienstleistungen akzeptieren Sie diese AGB. Die wichtigsten Punkte: Eine Anzahlung von 50% ist vor Projektbeginn erforderlich, Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig, das geistige Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung auf Sie über, und ich behalte mir das Recht vor, die Arbeit in meinem Portfolio zu präsentieren.
1. Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Dienstleistungen von Pushing Pixels — Daniel Kurdoghlian, Malmögasse 16, A-1100 Wien, Österreich (nachfolgend "ich", "mich" oder "mein" genannt).
1.2 Geltung
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meinen Kunden ("Sie" oder "Auftraggeber"). Mit der Beauftragung meiner Dienstleistungen akzeptieren Sie diese AGB in ihrer Gesamtheit. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Umfasste Dienstleistungen
Diese AGB umfassen unter anderem folgende Leistungskategorien:
- Individuelle Webapplikations-Entwicklung (Frontend und Backend)
- UI/UX-Design und Prototyping
- DevOps, Cloud-Infrastruktur und CI/CD-Pipeline-Einrichtung
- Server-Hosting, Wartung und Monitoring
- WordPress-Entwicklung und individuelle Anpassungen
- Technische Beratung und Code-Audits
- Systemmigrationen und Legacy-Modernisierung
2. Angebote, Verträge & Leistungsumfang
2.1 Angebote
Alle Angebote und Kostenschätzungen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch meine schriftliche Bestätigung (einschließlich E-Mail) einer Projektbeauftragung oder durch die Annahme eines von beiden Parteien unterzeichneten Angebots zustande.
2.2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird ausschließlich durch das schriftliche Projektangebot, die Leistungsbeschreibung oder eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien definiert. Mündliche Absprachen oder informelle Anfragen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs
Sollten während des Projekts zusätzliche Anforderungen entstehen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen ("Scope Changes"), werden diese separat besprochen und dokumentiert. Zusätzliche Arbeiten werden individuell angeboten oder zu meinem regulären Stundensatz abgerechnet, wie zwischen beiden Parteien vereinbart.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Kooperation
Der Auftraggeber stellt alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu angepassten Zeitplänen und zusätzlichen Kosten führen.
3.2 Feedback & Freigaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feedback und Freigaben innerhalb der im Projektangebot vereinbarten Fristen zu erteilen. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach einer Feedback-Anfrage keine Rückmeldung, behalte ich mir das Recht vor, das Ergebnis als freigegeben zu betrachten und entsprechend fortzufahren.
3.3 Rechtskonformität
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle mir zur Verfügung gestellten Inhalte, Materialien und Anweisungen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.
4. Preise & Zahlung
4.1 Preismodelle
Dienstleistungen werden entweder zu einem Festpreis oder auf Stundenbasis erbracht, wie im jeweiligen Projektangebot angegeben. Alle Preise verstehen sich in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt), sofern nicht anders angegeben.
4.2 Anzahlung
Bei Festpreisprojekten ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 50% des gesamten Projektpreises vor Arbeitsbeginn erforderlich. Der Restbetrag ist bei Projektabschluss und finaler Übergabe fällig.
4.3 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu begleichen.
4.4 Stundenabrechnung
Bei Dienstleistungen auf Stundenbasis stelle ich auf Anfrage regelmäßige Zeitnachweise oder Berichte zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich oder bei Erreichen eines vorab vereinbarten Abrechnungsschwellenwerts.
4.5 Leistungsaussetzung
Ich behalte mir das Recht vor, alle laufenden Arbeiten auszusetzen oder einzustellen, wenn eine Rechnung mehr als 14 Tage nach Fälligkeit unbezahlt bleibt. Die Arbeit wird nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags wieder aufgenommen.
5. Lieferung & Zeitrahmen
5.1 Geschätzte Zeitrahmen
In Angeboten genannte Projektzeiträume sind Schätzungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen. Sie stellen keine verbindlichen Fristen dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden. Ich werde wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle geschätzten Liefertermine einzuhalten.
5.2 Verzögerungen
Ich hafte nicht für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb meines angemessenen Einflussbereichs verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: verspätetes Feedback des Auftraggebers, verspätete Lieferung von Inhalten oder Materialien, Ausfälle von Drittanbieterdiensten oder höhere Gewalt.
5.3 Endgültige Lieferung
Ein Projekt gilt als geliefert mit dem Deployment in die vereinbarte Umgebung (z.B. Produktivserver, Staging-Server oder Code-Repository-Übergabe) oder mit der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung, je nachdem, was zuerst eintritt.
6. Revisionen & Abnahme
6.1 Enthaltene Revisionen
Festpreisprojekte beinhalten zwei (2) umfassende Revisionsrunden. Eine Revisionsrunde ist definiert als ein zusammengefasstes Set von Änderungswünschen, das in einer einzigen Kommunikation eingereicht wird.
6.2 Zusätzliche Revisionen
Revisionen über die enthaltenen zwei Runden hinaus oder Änderungen, die neue Funktionen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs darstellen, werden zu meinem regulären Stundensatz abgerechnet. Ich werde den Auftraggeber informieren, bevor ich mit zusätzlicher abrechenbarer Arbeit beginne.
6.3 Abnahme
Der Auftraggeber soll jede Lieferung innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe prüfen und abnehmen oder Feedback geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Feedback, gilt die Lieferung als abgenommen.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Rechteübertragung
Nach Eingang der vollständigen Bezahlung werden alle geistigen Eigentumsrechte an der individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeit im Rahmen des Projekts ("Liefergegenstände") auf den Auftraggeber übertragen. Dies umfasst individuellen Code, individuelle Designs und individuelle Grafiken, die ausschließlich für das Projekt erstellt wurden.
7.2 Vorbestehendes & Drittanbieter-Material
Diese Übertragung erstreckt sich nicht auf:
- Vorbestehendes geistiges Eigentum: Code, Bibliotheken, Frameworks, Tools oder Komponenten, die ich vor oder unabhängig von diesem Projekt entwickelt habe. Diese verbleiben in meinem Eigentum, und Sie erhalten eine nicht-exklusive, unbefristete, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung als Teil der Liefergegenstände.
- Drittanbieter-Materialien: Open-Source-Software, Stockfotos, Schriftarten oder andere Drittanbieter-Assets unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Ich werde Sie über relevante Drittanbieter-Lizenzverpflichtungen informieren.
7.3 Portfolio- & Referenzrechte
Ich behalte mir das unwiderrufliche Recht vor, die fertiggestellte Arbeit — einschließlich Screenshots, Beschreibungen und technischer Case Studies — in meinem professionellen Portfolio, auf meiner Website, in sozialen Medien und in Werbematerialien zu präsentieren und darauf zu verweisen, sofern eine schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung dies nicht ausdrücklich untersagt.
7.4 Rechte vor vollständiger Bezahlung
Bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte ausschließlich bei mir. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Liefergegenstände zu nutzen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, bis der vollständige Betrag beglichen wurde.
8. Hosting, Wartung & laufende Dienstleistungen
8.1 Hosting-Dienste
Sofern ich Hosting-Dienste erbringe, unterliegen diese separaten Leistungsbedingungen oder einem Service-Level-Agreement (SLA), wie im individuellen Hosting-Angebot beschrieben. Ich garantiere keine 100%ige Verfügbarkeit, werde jedoch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine hohe Verfügbarkeit aufrechtzuerhalten.
8.2 Wartung
Laufende Wartungsdienstleistungen (z.B. Software-Updates, Sicherheitspatches, Performance-Monitoring) werden auf separater vertraglicher Basis erbracht und monatlich oder wie vereinbart abgerechnet. Wartungsvereinbarungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.
8.3 Datensicherungen
Sofern nicht ausdrücklich in einer Hosting- oder Wartungsvereinbarung festgelegt, ist der Auftraggeber allein für die Aufrechterhaltung eigener Datensicherungen verantwortlich. Ich empfehle die Implementierung einer regelmäßigen Backup-Strategie und berate Sie gerne zu Best Practices.
8.4 Drittanbieter-Dienste
Soweit Hosting oder Infrastruktur auf Drittanbieter (z.B. AWS, DigitalOcean, Hetzner) angewiesen sind, übernehme ich keine Verantwortung für Ausfälle, Datenverluste, Preisänderungen oder Richtlinienänderungen dieser Anbieter. Die damit verbundenen Drittanbieterkosten trägt der Auftraggeber.
9. Vertraulichkeit
9.1 Gegenseitige Verpflichtung
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht-öffentlichen Geschäftsinformationen, technischen Daten und proprietären Materialien, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
9.2 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- Ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden
- Der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren
- Unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen
10. Gewährleistung & Mängel
10.1 Gewährleistungsfrist
Ich gewähre eine 30-tägige Gewährleistungsfrist nach finaler Lieferung des Projekts. Während dieses Zeitraums behebe ich Fehler oder Mängel in meinen Liefergegenständen ohne zusätzliche Kosten, sofern das Problem direkt auf meine Arbeit zurückzuführen ist und nicht durch unautorisierte Änderungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurde.
10.2 Ausschlüsse
Die Gewährleistung umfasst nicht:
- Probleme, die aus Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte nach der Lieferung resultieren
- Probleme, die durch Software, Hosting-Umgebungen oder APIs von Drittanbietern verursacht werden, die nicht meiner Kontrolle unterliegen
- Feature-Anfragen oder Erweiterungen, die nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs waren
- Probleme, die durch die Nichteinhaltung bereitgestellter Anleitungen oder Dokumentationen durch den Auftraggeber verursacht wurden
10.3 Keine weiteren Gewährleistungen
Soweit gesetzlich zulässig, schließe ich alle weiteren Gewährleistungen aus, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Haftungsobergrenze
Meine gesamte Haftung, die sich aus dem Projekt ergibt oder damit in Zusammenhang steht — unabhängig von der Anspruchsgrundlage (Vertrag, Delikt, Fahrlässigkeit oder anderweitig) — ist auf die tatsächlich vom Auftraggeber gezahlten Gesamthonorar für das spezifische Projekt begrenzt, das den Anspruch auslöst.
11.2 Ausschluss mittelbarer Schäden
Soweit nach österreichischem Recht zulässig, hafte ich nicht für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Reputationsschäden, selbst wenn ich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
11.3 Ausnahmen
Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, wie es das österreichische Recht zwingend vorsieht.
12. Kündigung
12.1 Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann das Projekt jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber alle bis zum Kündigungsdatum erbrachten Leistungen zu bezahlen, einschließlich angefallener Auslagen. Die nicht erstattungsfähige Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
12.2 Kündigung durch mich
Ich behalte mir das Recht vor, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn:
- Der Auftraggeber die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen leistet
- Der Auftraggeber wiederholt seiner Mitwirkungspflicht, Feedback- oder Materialbereitstellung nicht nachkommt
- Die Fortsetzung des Projekts aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung unzumutbar wäre
Im Falle einer Kündigung durch mich ohne Verschulden des Auftraggebers erstatte ich die Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen zurück.
12.3 Wirkung der Kündigung
Nach Kündigung gelten die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum (soweit Zahlung eingegangen ist), Haftungsbeschränkung und anwendbarem Recht fort.
13. Datenschutz
Ich verarbeite personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details zur Erhebung, Verarbeitung und zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in meiner Datenschutzrichtlinie. Sofern ich personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeite, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
14. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsausfälle oder -verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Internet- oder Stromausfälle, Cyberangriffe oder andere Ereignisse höherer Gewalt. Die betroffene Partei hat die andere Partei so schnell wie angemessen möglich zu benachrichtigen und alle zumutbaren Anstrengungen zur Schadensminderung zu unternehmen.
15. Abwerbeverbot
Während der Laufzeit der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten danach verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Subunternehmer der jeweils anderen Partei, die am Projekt beteiligt waren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung direkt abzuwerben oder einzustellen.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Absicht am nächsten kommt.
17. Änderungen
Ich behalte mir das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktualisierte Version wird durch ein aktualisiertes "Zuletzt aktualisiert"-Datum oben auf dieser Seite gekennzeichnet. Wesentliche Änderungen werden aktiven Auftraggebern schriftlich mitgeteilt. Für laufende Aufträge gelten die AGB, die zum Zeitpunkt des Projektbeginns in Kraft waren, sofern nicht anders vereinbart.
18. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
18.1 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und etwaiger Kollisionsnormen.
18.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
19. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie mich bitte oder schreiben Sie an:
Pushing Pixels — Daniel Kurdoghlian
Malmögasse 16,
A-1100 Wien, Österreich